Informationen für Selbstzahler und Beihilfe-Patienten
Unsere Klinik ist nach § 30 GewO konzessioniert und nach § 111 Abs. 2 SGB V für medizinische Leistungen zur Vorsorge oder Rehabilitation, einschließlich Anschlussheilbehandlung, zugelassen sowie nach Nr. 7 Abs. 5 BVO beihilfefähig.
Der niedrigste Tagessatz der Klinik beträgt 149,00 € im Einzel-/Doppelzimmer, zuzüglich sämtlicher erforderlicher therapeutischer Leistungen, zuzüglich ärztlichen Leistungen nach GOÄ, Medikamenten.
Alternativ bei Reha/Kur Beihilfe: Tagespauschale in der Orthopädie 200,00 €. Es handelt sich hierbei um einen Pauschalpflegesatz.
Rechnung ohne Einzelaufstellung, inkl. Stationsarzt und Therapien, zuzüglich von Medikamenten – Wahlleistung Chefarzt wird separat in Rechnung gestellt.
Buchungsbedingungen für Beihilfeberechtigte
Der Patient ist gegenüber der Klinik Selbstzahler und somit verpflichtet, das von der Klinik in Rechnung gestellte Honorar in jedem Fall vollständig zu bezahlen. Eine direkte Abrechnung mit einer privaten Krankenversicherung oder einer Beihilfestelle kann nicht erfolgen.
Wir bitten Sie, selbstständig in Erfahrung zu bringen, welchen Beitrag Ihre Krankenversicherung oder die für Sie zuständige Beihilfestelle zu der vertraglichen Behandlung leisten wird.
Die Anzahlung von 1.600,00 € erwarten wir spätestens 2 Tage nach Anreise per EC-Karte oder Überweisung. Die Klinik stellt bei einem Aufenthalt von mehr als 21 Tagen eine zweite Rechnung in Höhe von 1.600,00 €. Die Schlussrechnung ist bei Abreise auszugleichen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden-Baden.
Behandlungsformen
- Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt
- Medizinisches Heilverfahren (Rehabilitationsmaßnahme): Kein vorheriger Krankenhausaufenthalt.
- Behandlung als Selbstzahler
Zuzahlungen
Medizinische Rehabilitationsleistungen sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation beträgt in der Regel 10 €/Tag. Je nach Kostenträger gibt es Ausnahmen und Obergrenzen.