Informationen für Selbst­zahler und Bei­hilfe-Patienten

Unsere Klinik ist nach § 30 GewO konzessioniert und nach § 111 Abs. 2 SGB V für medizinische Leistungen zur Vorsorge oder Rehabilitation, einschließ­lich Anschluss­heil­behandlung, zugelassen sowie nach Nr. 7 Abs. 5 BVO beihilfefähig.

Übernachtung mit Vollpension (Menüwahl) oder bei Diätkost inklusive der verordneten Zwischenmahlzeiten, pflegerische Betreuung durch examinierte Pflegekräfte.

 

  pro Person und Tag
Einzel- / Doppelzimmer mit Dusche, WC, TV und Safe

149,00 €

Einzel- / Doppelzimmer mit Dusche, WC, TV und Safe, inkl. Stationsarzt

165,00 €

zuzüglich Kurtaxe

4,50 €

Parkplatzgebühr

3,50 €

Internet über WLan

1 Woche - 20,00 €
gesamter Aufenthalt - 40,00 €

Fernseher stellen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

 

Für reservierte, aber nicht in Anspruch genommene Zimmer und bei vorzeitiger Abreise werden für die ersten drei Tage je 65,00 pro Person berechnet.

Arzthonorar, Laborleistungen und andere diagnostische Maßnahmen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet, Medikamente nach den Apothekenabgabepreisen.

 

Buchungsbedingungen für Gesundheits- und Sonderprogramme:

Die Buchung wird bei Eingang der Anmeldebestätigung in der Klinik gültig. Sie erhalten eine pauschalierte Rechnung ohne Einzelaufstellung.

 

7 Tage vor Anreise überweisen Sie bitte den gesamten Rechnungsbetrag.

Selbstverständlich können zusätzliche Therapien oder Untersuchungen sowie chefärztliche Behandlung während des Aufenthaltes vereinbart und bezahlt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden-Baden.

Alternativ bei Reha/Kur Beihilfe: Tagespauschale in der Orthopädie 250,00 €. Es handelt sich hierbei um einen Pauschalpflegesatz.

Rechnung ohne Einzelaufstellung, inkl. Stationsarzt und Therapien, zuzüglich von Medikamenten – Wahlleistung Chefarzt wird separat in Rechnung gestellt.

Buchungs­beding­ungen für Beihilfe­berechtigte

Der Patient ist gegenüber der Klinik Selbstzahler und somit verpflichtet, das von der Klinik in Rechnung gestellte Honorar in jedem Fall vollständig zu bezahlen. Eine direkte Abrechnung mit einer privaten Krankenversicherung oder einer Beihilfestelle kann nicht erfolgen.

Wir bitten Sie, selbstständig in Erfahrung zu bringen, welchen Beitrag Ihre Krankenversicherung oder die für Sie zuständige Beihilfestelle zu der vertraglichen Behandlung leisten wird.

Die Anzahlung von 1.600,00 € erwarten wir spätestens 2 Tage nach Anreise per EC-Karte oder Überweisung. Die Klinik stellt bei einem Aufenthalt von mehr als 21 Tagen eine zweite Rechnung in Höhe von 1.600,00 €. Die Schlussrechnung ist bei Abreise auszugleichen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden-Baden.

Behandlungsformen

  • Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Medizinisches Heilverfahren (Rehabilitationsmaßnahme): Kein vorheriger Krankenhausaufenthalt.
  • Behandlung als Selbstzahler

Zuzahlungen

Medizinische Rehabilitationsleistungen sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation beträgt in der Regel 10 €/Tag. Je nach Kostenträger gibt es Ausnahmen und Obergrenzen.

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