Ihr Weg zu uns

Kontaktaufnahme mit behandelnder/m Ärztin/Arzt oder Sozialdienst des Krankenhauses
Antragsstellung bei der Krankenversicherung/Rentenversicherung/Beihilfe
Erhalt der Kostenzusage
Aufnahme in der Rehaklinik

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Zögern Sie nicht unseren Patientenservice anzurufen.


Renate Pfendert
T 07221 351 818
info@dengler.de

Aufnahmemöglichkeiten

In der Klinik Dr. Franz Dengler behandeln wir grundsätzlich gesetzlich und privat versicherte Patienten. Es ist eine stationäre oder ganztägig ambulante/ teilstationäre Versorgung möglich. Im Bereich der Inneren Medizin/Kardiologie ist eine Behandlung nur für Privatversicherte oder Selbstzahler möglich.

Behandlungsformen

Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt
Medizinisches Heilverfahren (Rehabilitationsmaßnahme): Kein vorheriger Krankenhausaufenthalt.
Behandlung als Selbstzahler
Klinik Dr. Franz Dengler Gebäude von Außen
Bewerbungsgespräch

Zuzahlungen

Medizinische Rehabilitationsleistungen sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung für eine stationäre oder
ambulante Rehabilitation beträgt in der Regel 10 €/Tag. Je nach Kostenträger gibt es Ausnahmen und Obergrenzen.

Antragsstellung

Anschlussheilbehandlung: Wird nach einer
Krankenhausbehandlung durch Ihren behandelnden Arzt
oder den Sozialdienst der einweisenden Klinik veranlasst.
Medizinisches Heilverfahren (Rehabilitationsmaßnahme):
Die Antragsstellung erfolgt über Ihren Hausarzt/Facharzt.
Die ausgefüllten Unterlagen werden dann, von Ihnen als
Patient, bei Ihrem zuständigen Kostenträger eingereicht.
Ein Vermerk im Antrag, bezüglich Ihrer Wunschklinik, ist
empfehlenswert.
Selbstzahler: Sie haben keinen Antrag auf Kostenübernahme bei einem Leistungsträger gestellt und es liegt somit keine Zusage vor. Eine Anmeldung Ihrerseits erfolgt mit unserer Klinik. Die Kosten des Aufenthalts werden direkt mit Ihnen abgerechnet.

Bewilligungsvoraussetzungen

Für die Bewilligung einer Rehabilitation müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Medizinische Notwendigkeit
Rehabilitationsfähigkeit des Patienten
Positive Rehabilitationsprognose
Gefährdung der Erwerbsfähigkeit
Genehmigung durch Kostenträger

Vorraussetzungen für eine Aufnahme in unserer Klinik

Prüfung medizinischer Unterlagen: Um Sie adäquat behandeln zu können, werden Ihre medizinischen Unterlagen vor Anreise von unseren Chefärzten geprüft.
Körpergewicht: Ein hohes Körpergewicht hat Einfluss auf die Rehabilitationsfähigkeit, die im Einzelfall in der Aufnahmeuntersuchung überprüft werden muss. In der Regel werden Patienten bis 130 kg ohne Einschränkung in unserem Haus aufgenommen.
Barthel Index: Wir können Patienten ab einem Barthel Index von 60 Punkten behandeln.

Wunsch und Wahlrecht

In der Klinik Dr. Franz Dengler behandeln wir grundsätzlich gesetzlich und privat versicherte Patienten. Es ist eine stationäre oder ganztägig ambulante/ teilstationäre Versorgung möglich. Im Bereich der Inneren Medizin/Kardiologie ist eine Behandlung nur für Privatversicherte und Selbstzahler möglich.

Nach § 8 SGBIX haben Sie ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht und dürfen sich eine Klinik aussuchen.

Ergänzen Sie Ihren Rehabilitationsantrag mit einem schriftlichen Klinik-Vorschlag, indem Sie Namen und Ort Ihrer Wunschklinik nennen, also z. B. die Klinik Dr. Franz Dengler in Baden-Baden.

Weitere Informationen

Wenn Sie noch keinen Rehabilitationsantrag gestellt haben, aber eine Wunschklinik in Aussicht haben, dann können Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht direkt mit Ihrem Rehabilitationsantrag einreichen.

Wenn Ihr Rehabilitationsantrag bereits für eine andere Klinik bewilligt wurde, dann können Sie eine Änderung der zugewiesenen Klinik einreichen und den Namen Ihrer Wunschklinik angeben.

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Formulierungshilfe einweisende Ärzte
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Brief-Widerspruch Klinikzuweisung