Informationen für Begleit­personen

Wenn Sie als Begleitperson zu uns in die Klinik kommen, können Sie während Ihres Aufenthaltes balneo-physikalische
und krankengymnastische Therapien durchführen. Dazu gibt es folgende drei Möglichkeiten:

Kassenrezept

Bei einem Aufenthalt von mindestens 14 Tagen können Sie uns ein Kassenrezept Ihres behandelnden Arztes vorlegen. Beachten Sie bitte, dass der erste Behandlungstermin innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellungsdatum des Rezeptes erfolgen muss. Die verordneten Kurmittel werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Lediglich der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 % zzgl. 10,00 € pauschal für jedes Rezept wird Ihnen berechnet, sofern Sie keinen Befreiungsausweis der Kasse vorlegen.

Privat

Sie zahlen die Behandlung privat. Die Verordnung erfolgt entweder durch einen Arzt unseres Hauses oder Sie legen uns ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes vor. Die erbrachten Leistungen werden Ihnen nach der derzeit gültigen Preisliste berechnet.

Kurarztschein oder Verordnung von Kurmittel

Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse einen Kurarztschein mit Kurmittelschecks (ambulante Rehabilitations- oder Vorsorgekur). Die Verordnung der Kurmittel erfolgt durch einen Badearzt in der Stadt Baden-Baden. Die von ihm rezeptierten Anwendungen werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Von Ihnen ist lediglich der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 % zzgl. 10,00 € pauschal für jedes Rezept zu zahlen (Stand: 12/20).

Wenn Sie eine privatärztliche Behandlung während der Dauer Ihres Aufenthalts in der Klinik beabsichtigen, bitten wir Sie, sich vom Hausarzt vor Abreise wichtige ärztliche Unterlagen (z. B. Laborergebnisse, EKG und Röntgenbefunde) aushändigen zu lassen. Bitte überprüfen Sie auch, ob bislang verordnete Medikamente für die vorgesehene Aufenthaltsdauer ausreichend sind.

Bei Erkrankung während des Aufenthaltes, die eine ärztliche Betreuung erforderlich macht, oder bei plötzlich notwendigen diagnostischen Untersuchungen, die in der Klinik durchgeführt werden, ist eine direkte Abrechnung über die Krankenversichertenkarte oder den Bundesbehandlungsschein nicht möglich. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung mit Ihnen nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

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